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JAP und Strafverfolgung
Log-Dateien beim Anonymisierungsdienst
Der Gesetzgeber zwingt einen Anbieter von TK-Dienstleistungen dazu, Daten, die er sowieso speichert, für die Strafverfolgung herauszugeben. Der Gesetzgeber zwingt aber niemanden dazu, Daten zu speichern, die für den Betrieb nicht erhoben oder verarbeitet werden müssen.
Rückwirkende Aufdeckung von Verbindungen durch die Mix-Kaskaden
Eine rückwirkende Aufdeckung ist nahezu unmöglich: Wenn ein sogenannter Bedarfsträger die nachträgliche Aufdeckung einer Verbindung wünscht, muss er alle eingehenden und ausgehenden Nachrichten aller
Mixe aufzeichnen und dem jeweiligen Mix zur Deanonymisierung vorlegen. Dies hätte allerdings nur Sinn, solange der öffentliche Schlüssel des Mix noch gültig ist. Nach einem Schlüsselwechsel kann selbst der Mix die alten Nachrichten nicht mehr entschlüsseln, da der private Schlüssel vernichtet wird. Im derzeitigen Zustand ist dies noch nicht implementiert, allerdings kann auf den temporär im Hauptspeicher liegenden Schlüssel nicht einmal der Betreiber selbst zugreifen. Wie oft der öffentliche Schlüssel gewechselt wird, hängt vom Mix-Betreiber ab. Im Endausbau des Systems kann dies alle paar Stunden geschehen.
Überwachung zukünftiger Verbindungen durch die Mix-Kaskaden
Eine Überwachung zukünftiger Verbindungen setzt voraus, dass jeder Mix die Ein-Ausgabe-Zuordnung einer bestimmten Nachricht sofort online mitprotokolliert. Es wird die zu enttarnende Verbindung markiert. Dadurch kann unter Mitarbeit aller Mixe die Nachricht deanonymisiert werden. Diese Markierung kann lediglich von den beteiligten Mixen erkannt werden. Die Funktionsweise ähnelt der der Fangschaltung im Telefonnetz. Auf diese Weise ist es möglich, die Zugriffe auf eine bestimmte Webadresse zu protokollieren.
Die aktuelle Version der Mix-Software enthält eine entsprechende Strafverfolgungsfunktion, die dies erlaubt. Zur Aufdeckung einer Verbindung ist auch bei Aktivierung dieser Funktion die Mitarbeit aller Mix-Betreiber erforderlich.
Momentan wird an einer möglichst datenschutzfreundlichen Überwachung gearbeitet.
Erfahrungen des Projektes "AN.ON" im Bereich Strafverfolgung
2006 gab es eine einzige gerichtliche Überwachungsanordnung, die an
einzelne Mixbetreiber gerichtet war. Sie betraf wenige genauer
spezifizierte Internetseiten. Die Überwachung wurde mit Auslauf der
Anordnung nach einem Monat wieder abgeschaltet.
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